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Verbot von Einweg-Plastik

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Verbot von Einweg-Plastik. Die Bundesregierung beschloss Ende Juni eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten. Darin werden Wegwerfartikel genannt, für die es umweltfreundliche Alternativen gibt wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Das betrifft auch alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich zwar zersetzt, aber nicht abgebaut wird. Weitere Informationen unter: verbot-von-wegwerfprodukten-aus-plastik/.

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