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Kleinprojektförderung zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
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Über das Förderinstrument „Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien“ unterstützt die LAG Voreifel im ländlichen Einzugsgebiet kleinere Projekte mit Gesamtausgaben bis zu 20.000 Euro. Die nächste Bewerbungsfrist endet zum 21.06.2026.
Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten und wird im Erstattungsprinzip ausgezahlt. Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben in der LEADER Region „Voreifel die Bäche der Swist“; dazu gehören die Kommunen Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg sowie Flamersheim, Kirchheim, Palmersheim und Schweinheim der Stadt Euskirchen.
