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EU-Lieferkettengesetz: Bündnis übt scharfe Kritik an rheinischem Europaparlamentarier Voss

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Bonn, 19. Januar 2023. Das SÜDWIND Institut übt gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz scharfe Kritik an den Änderungsvorschlägen des rheinischen Europa-Abgeordnete Axel Voss, die die Wirksamkeit des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) – und damit indirekt auch des deutschen Lieferkettengesetzes –unterminieren würden. Voss schlägt vor, dass das Gesetz u.a. erst im Jahr 2033 in Kraft treten, Klimaschutzmaßnahmen vermieden, der Finanzsektor ebenso wie unternehmerische Aktivitäten in Europa ausgeschlossen und nur auf „direkten Geschäftspartnern“ begrenzt sein sollen.

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer weltweiten Wertschöpfungsketten zu achten. Aktuell befasst sich das Europäische Parlament mit dem entsprechenden Kommissionsentwurf. Für Empörung in der Zivilgesellschaft sorgen hierbei die Vorschläge des Europaabgeordneten Axel Voss, der als Schattenberichterstatter im federführenden Rechtsausschuss eine wichtige Rolle im Prozess einnimmt. So fordert der Abgeordnete, dass Unternehmen erst deutlich später als von der Kommission vorgesehen zum Handeln verpflichtet werden. Für die EU sollen Ausnahmeregeln gelten: Unternehmen müssten

z.B. nicht prüfen, ob sie von moderner Sklaverei auf den Orangenplantagen in Italien profitieren.

Wirksam ausgestaltet wäre das EU-Lieferkettengesetz eine echte Chance zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit – sei es auf Kakaoplantagen, in Minen oder Textilfabriken. Doch Axel Voss plädiert vor allem für ein „Weiter so“ für Europäische Unternehmen – auf Kosten von Mensch und Umwelt in den Produktionsländern. Auch den wirksamen Hebel des Finanzsektors will er ungenutzt lassen. Weiterhin wäre es nach MdEP Voss z.B. einer Bank erlaubt, in ein Bergbauprojekt zu investieren, wenn dieses die Lebensgrundlage der örtlichen Bevölkerung zerstört.

Ulrike Lohr, Expertin für nachhaltige Finanzanlagen beim Bonner SÜDWIND Institut hält diese Haltung für anachronistisch: „Fortschrittliche Investoren orientieren sich längst schon an internationalen Standards zur Achtung der Menschenrechte.“

Mit Kopfschütteln reagiert auch Pablo Campos darauf, dass Voss die Pflichten für den Klimaschutz aus der EU-Richtlinie streichen will. Die Folgen des Klimawandels und fehlende Regulierungen treffen alle, auch unsere Wirtschaft. Man denke nur daran, wie der niedrige Wasserpegel im Rhein Transportketten unterbricht. „Im Unterschied zu MdEP Voss haben viele Unternehmen die Zeichen der Zeit längst erkannt: Sie müssen jetzt umdenken und z.B. auf energiesparende Technologien in der Produktion achten. Dafür braucht es Vorgaben der EU, für die Unternehmen auch zur Rechenschaft gezogen werden können“, so Pablo Campos, Projektkoordinator zum EU-Lieferkettengesetz bei SÜDWIND.

Lesen sie HIER den offenen Brief an Axel Voss.

Hintergrund

Im Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Geschäften europäischer Unternehmen vor. Im Dezember 2022 folgte die Position des Ministerrats. Nun verhandeln verschiedene Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Position zum sogenannten EU-Lieferkettengesetz. Am 23. März stimmt der entscheidende Rechtsausschuss (JURI) seine Position ab – hierbei kommt Axel Voss als Schattenberichterstatter eine entscheidende Position zu. Eine abschließende Abstimmung des Parlaments wird im Mai erwartet, dann folgt der Trilog, der Abstimmungsprozess zwischen den drei EU-Institutionen.

HIER finden Sie den Brief der Initiative Lieferkettengesetz an MEP Voss.

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