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Das Lieferkettengesetz ist da!

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Endlich wurde das Lieferkettengesetz beschlossen. Die Initiative Lieferkettengesetz kommentiert diesen Erfolg mit "Noch nicht am Ziel, aber endlich am Start".

Der Verabschiedung ging ein langes Ringen voraus. Was steht also nun darin?

Das neue Gesetz...

  • leitet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwechselein: Weg von rein freiwilliger Corporate Social Responsibilityhin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen.
  • legt Sorgfaltspflichtenfest, die sich an den UNLP orientieren und grundsätzlich die gesamte Lieferkette erfassen.
  • legt Unternehmen bestimmte umweltbezogene Pflichten auf.
  • regelt eine solide behördliche Durchsetzung, nach der eine Behörde die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert und Nichteinhaltung sanktioniert. Dadurch sollen Unternehmen ihr Verhalten ändern und vorsorgende Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden.
  • unterläuft in Bezug auf die Reichweite der Sorgfaltspflicht, die Beteiligung von Betroffenen am Sorgfaltsverfahren sowie auf die Wiedergutmachung zum Teil die Vorgaben der UNLP.
  • schafft neben den bestimmten umweltbezogenen Pflichten keine Generalklausel, die auch Biodiversität und Klimaauswirkungen berücksichtigt.
  • schafft keine eigene Anspruchsgrundlage für Betroffene, um einfacher Schadensersatz für erlittene Schäden vor deutschen Gerichten einklagen zu können.

Quelle: Initiative Lieferkettengesetz. Die ganze Analyse finden Sie hier.

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